Maklerprovision versus Maklercourtage: Was ist der Unterschied?
Provision und Courtage sind keine Synonyme
Maklercourtage ist gleich Maklerprovision? Häufig wird der Begriff Courtage (vom frz. courtier) oder auch Kurtage gleichbedeutend mit Provision verwendet – dabei sind beide Bezeichnungen nicht direkt Synonyme. Es gibt feine Unterschiede zwischen beiden. Doch worin liegen diese? Ihr Immobilienprofi Gregor Grimm klärt Sie über die genaue Wortbedeutung der beiden Begriffe auf.
Inhaltsverzeichnis:
- Wo liegt der Unterschied zwischen Maklerprovision und Maklercourtage?
- Unterscheiden sich Maklercourtage oder Maklerprovision in der Höhe?
- Wer zahlt die Provision bzw. Courtage?
- Kann man um die Höhe einer Provision oder Courtage verhandeln?
- Wann darf ein Makler überhaupt Provision bzw. Courtage verlangen?
- Was muss bei der Maklergebühr außerdem beachtet werden?
- Maklerprovision: Ein Tipp zum Schluss
Wo liegt der Unterschied zwischen Maklerprovision und Maklercourtage?
Ob eine Courtage oder eine Provision fällig wird, entscheidet sich meist je nach Kontext und Branche. Letztlich werden beispielsweise bei Finanz-, Versicherungs- oder Immobiliengeschäften Gebühren für Vermittlungen fällig. Dabei spricht man in der Regel von Bankprovisionen und Versicherungsprovisionen – im Rahmen des Immobilienhandels oder bei Börsengeschäften werden hingegen oftmals die Begriffe Courtage oder Kurtage genutzt.
Nicht gänzlich unterschiedlich: Sowohl Maklercourtage als auch Maklerprovision bezeichnen eine erfolgsabhängige Gebühr, die ein Makler für erbrachte Dienstleistungen oder Geschäftsbesorgung als Vermittler erhält.
Unterscheiden sich Maklercourtage oder Maklerprovision in der Höhe?
Ob nun Maklercourtage oder Maklerprovision: Ganz gleich, wie sie bezeichnet wird, es gibt gesetzliche Regelungen für die Höhe von Vermittlungsgebühren durch Makler für Mietimmobilien und Gebühren-Richtwerte für Kaufimmobilien, die aber grundsätzlich nicht rechtsverbindlich sind. Bei Mietimmobilien beträgt die Provisionshöhe generell 2,38 Nettokaltmieten (inkl. Mehrwertsteuer) – beim Immobilienkauf werden für die Leistungen des Maklers von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Gebühren angesetzt, die aber grundsätzlich nicht verbindlich für den Makler sind.
Wer zahlt die Provision bzw. Courtage?
Laut Bestellerprinzip zahlt derjenige die Maklergebühr, der den Makler bestellt hat. Demnach muss der Vermieter den Makler zahlen, den er zur Mietersuche engagiert hat und darf die Rechnung nicht an den späteren Mieter übergeben. Doch Achtung: Das Bestellerprinzip gilt derzeit nur bei der Wohnimmobilienvermietung.
Wenn Wohnimmobilien verkauft werden, kann es tatsächlich sein, dass der Käufer die Provision entrichten muss, obwohl er den Makler nicht angeheuert hat. In Bayern und Baden-Württemberg teilen sich Käufer und Verkäufer beispielsweise die Courtage: Von der Gesamt-Maklerprovision von 7,14 Prozent übernimmt sowohl der Käufer als auch der Verkäufer jeweils 3,57 Prozent. In Berlin und Brandenburg hingegen müssen die Käufer die gesamte Provision von 7,14 Prozent übernehmen.
Kann man um die Höhe einer Provision oder Courtage verhandeln?
Handeln prinzipiell erlaubt: Es ist bei Immobilienverkäufen grundsätzlich nicht verboten, die Höhe einer Provision bzw. Courtage herunter oder herauf zu handeln. Demnach kann es ortsbedingt auch zu höheren Gebühren kommen. Allerdings kommen Verhandlungen oftmals nur Verkäufern zugute und hängen von unterschiedlichen Faktoren wie dem Verkaufsaufwand und der Höhe des Verkaufspreises ab. Käufer sollten beim Verhandeln vorsichtig sein, sofern sie die Immobilie unbedingt kaufen möchten. Andernfalls könnte es passieren, dass andere Interessenten auftauchen und ihre Chance ergreifen, indem sie die Gebühr akzeptieren.
Wann darf ein Makler überhaupt Provision bzw. Courtage verlangen?
Makler dürfen nicht ohne weiteres eine Maklerprovision oder Courtage verlangen. Wann genau die Gebühr fällig wird, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 652 bis 655 BGB) festgelegt. Demnach müssen die folgenden vier Punkte zutreffen, damit ein Anspruch auf Provision besteht:
- Abschluss eines Maklervertrags: dieser muss nicht schriftlich erfolgen, es kann sich auch um eine mündliche Vereinbarung handeln
- Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit des Maklers
- Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags oder Mietvertrags
- Kausalzusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss
Wann wird keine Maklerprovision fällig?
- Wenn es nicht zum Vertragsabschluss (Miet- oder Kaufvertrag) kam
- Wenn ein bestehendes Mietverhältnis verlängert wird
- Wenn der Makler gleichzeitig auch der Verkäufer, Vermieter oder Verwalter einer Immobilie ist
- Bei Sozialwohnungen
Was muss bei der Maklergebühr außerdem beachtet werden?
- Die Provision wird kurz nach Vertragsabschluss fällig: in der Regel wird die Rechnung mit Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags gereicht – für Zahlung sind dann meist zwei bis drei Wochen vorgesehen. In manchen Fällen können jedoch längere Zeiträume besprochen werden.
- Genau hinsehen: Manchmal werden augenscheinlich zwar keine Vermittlungsgebühren bei Immobilienverkäufen erhoben – dafür können Provision bzw. Courtage in den Kaufpreis eingerechnet sein. Beispielsweise bei Neubauprojekten wird die Vermittlungsgebühr von Verkäufern häufig als „Vertriebskosten” in den Verkaufspreis eingerechnet.
- Achtung bei doppelter Maklergebühr: Schaltet nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Käufer einen Makler ein, kann es passieren, dass zwei unterschiedliche Makler jeweils ihre Provision bzw. Courtage verlangen.
Maklerprovision: Ein Tipp zum Schluss
Rund um die Maklerprovision oder Maklercourtage ranken sich viele Mythen und Missverständnisse. Um diesen vorzubeugen und Immobiliengeschäfte zur Zufriedenheit aller abzuschließen, empfiehlt es sich nicht zuletzt, einen schriftlichen Maklervertrag abzuschließen. Damit können nicht nur die Höhe der Courtage, sondern auch die Tätigkeiten des Maklers genau benannt werden – und Makler sowie Auftraggeber sind auf der sicheren Seite. Das bedeutet: der Makler weiß genau, dass seine Arbeit entlohnt wird und wird sich für eine erfolgreiche Vermittlung einsetzen. Gleichzeitig wissen Käufer oder Verkäufer von Immobilien genau, an wen sie sich im Zweifelsfall wenden. Nicht zuletzt verhindert ein Alleinauftrag, dass es nach einem Geschäft zu Mehrfachforderungen der Provision von mehreren beteiligten Maklern kommt.
Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Sie haben eine Frage zum Thema Maklerprovision oder Maklercourtage? Sprechen Sie mit Ihrem Dipl. Sachverständigen (DIA) für Immobilienbewertungen und Bauschäden, Gregor Grimm.