Schimmel in Wohnung oder Haus, was tun?

Was sind die Ursachen, wie wird er bekämpft und wer trägt Schuld?

Schimmel in Haus oder Wohnung – Was tun?

Ob beim Frühjahrsputz entdeckt oder plötzlich nach einem Wasserschaden auftretend: Dunkle Flecken in Zimmerecken, an Wänden, in Fugen von Fenster, Fließen oder Ähnlichem. Viele haben schon einmal Schimmel in ihrer Wohnung entdeckt. Wie Sie auf Schimmelbefall in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung reagieren sollten, wie sie Schimmel vorbeugen können und welche Rechte sie als Mieter oder Vermieter haben? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Wie entsteht Schimmel in Wohnräumen?

Schimmel entsteht dort, wo sich zu viel Feuchtigkeit ansammelt und nicht mehr trocknen kann. Schimmelsporen und -keime gibt es überall in unserer natürlichen Umgebung in der Luft. Erst wenn diese einen geeigneten Nährboden  finden (z. B. organische Materialien wie Tapeten, Holz, Schmutz, Wandbeläge aus Zellulose oder Dämmmaterialien) und über einen gewissen Zeitraum ausreichend Feuchtigkeit und Wärme bekommen, entsteht ein sichtbarer Schimmelpilz.

Welche Ursachen bedingen Schimmel?

Einige Faktoren können die Entstehung von Schimmel begünstigen. Sie sollten diese beobachten und vermeiden:

  • Große Temperaturunterschiede zwischen verschiedenen Räumen
  • Schlecht belüftete Stellen an der Wand, z. B hinter Möbeln, die dicht an Außenwänden stehen
  • Niedrige Temperaturen an Außenwänden
  • Dauerhaft hohe Luftfeuchtigkeit von über 60 %
  • Feuchte Wände, Decken oder Fußböden  
  • Falsches Heizen oder Lüften
  • Baumängel
  • Wasserschäden

Welche Gefahren birgt Schimmel?

Schimmel wirkt sich nicht nur auf die Gesundheit der Bewohner und Bewohnerinnen eines Gebäudes aus, sondern auch auf die Bausubstanz dessen:

Welche Gefahren birgt Schimmel?

Gefahren für die Gesundheit:

Schimmelpilze können sich stark auf Ihre Gesundheit auswirken. Besonders für gesundheitlich vorbelastete und immungeschwächte Personen kann Schimmel gefährlich sein. Schimmelpilze werden über die Haut und die Atemwege aufgenommen. Sie können allergische Reaktionen auslösen und bereits vorhandene Atemwegserkrankungen verstärken.

Die durch Schimmel entstehenden Mykotoxine werden eingeatmet und können zu Reizhusten, Asthma, Kopfschmerzen, Erschöpfung oder Übelkeit führen. Schwarzer Schimmel ist besonders schädlich. Sie sollten aufgrund der starken Gesundheitsgefährdung entstehenden Schimmel sofort bekämpfen.

Gefahren für die Bausubstanz:

Schimmel greift die Substanz Ihres Wohngebäudes an. Dringen Schimmelpilze z. B. durch einen Bauschaden, bei dem Wasser eine Rolle spielt, in das Mauerwerk ein, zerstören sie organische Materialien. Gerade, wenn Schimmel lange unentdeckt bleibt, kann er nicht nur sehr kostspielige Sanierungsmaßnahmen erfordern, sondern im schlimmsten Fall ein Gebäude dauerhaft unbewohnbar machen.

Was tun, wenn Schimmel entdeckt wurde?

Wenn Ihnen Schimmel in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus auffällt, gilt es schnell zu reagieren! Zuerst muss der Vermieter informiert werden. So können Sie nicht verantwortlich gemacht werden, wenn der Schimmel weiter wächst. Anschließend sollten Sie den Schimmelbefall mit Fotos dokumentieren. Um ein weiteres Ausbreiten des Schimmels zu verhindern, müssen Sie die Ursache des Befalls identifizieren.

Aufgrund der gesundheitlichen und baulichen Gefahren sollte der Schimmel anschließend so schnell wie möglich entfernt werden. Hierbei sollten Sie allerdings abwägen, ob der Schimmelpilz von Ihnen selbst beseitigt werden kann oder ob Sie besser professionelle Hilfe beauftragen sollten. Ein kleiner Befall könnte unter Beachtung von gewissen Sicherheitsvorkehrungen, wie der fachgerechte Schutz von Augen und Atemwegen, selbst bekämpft werden. Wohingegen bei einem starken oder wiederkehrenden Befall unbedingt eine professionelle Schimmelbeseitigung notwendig ist.

Wie lässt sich Schimmel am besten entfernen

Wie kann Schimmel entfernt werden?

Handelt es sich bei dem Schimmelbefall ihn Ihrer Wohnung um ein überschaubares Ausmaß, so können Sie den Schimmel in der Regel selbst entfernen. Allerdings sind viele Schimmelpilzarten gesundheitsgefährdend und können Schleimhäute reizen, Allergien auslösen oder verstärken und Organe schädigen. Sie sollten deshalb unbedingt Handschuhe, Mundschutz, eine Schutzbrille und ggf. einen Einweg-Overall tragen.

Oberflächlicher Schimmel kann von glatten Oberflächen einfach mit Brennspiritus bzw. alkoholhaltigen Reinigungsmitteln abgewischt werden. Sind Fugen, z. B. im Badezimmer, von Schimmel betroffen, so sollten die alten schimmligen Fugen entfernt und durch neues Silikon ersetzt werden. Poröse Materialien, wie Tapeten, Gipskartonplatten oder Spanplatten, hingegen lassen sich häufig nicht reinigen und müssen entfernt werden. Bei großen Schimmelschäden ab einem halben Quadratmeter sollten Sie allerdings sachkundige Fachleute zurate ziehen.

Wie lässt sich Schimmel vermeiden? – 5 Tipps

Damit es aber gar nicht erst zu einem schlimmen Schimmelbefall kommt, können Sie einige Vorkehrungen treffen, durch die Sie eine Schimmelbildung vermeiden.

Schimmel vermeiden Tipp 1:

Das regelmäßige Überprüfen: Sie sollten Ihre Wohnung oder Ihr Haus regelmäßig ganz gezielt auf Schäden durch eintretendes Wasser und schimmelgefährdete Plätze untersuchen. Bei älteren Häusern können energetische Modernisierungen dabei helfen, die Immobilie vor Schäden durch Feuchtigkeit zu schützen.

Schimmel vermeiden Tipp 2:

Das schnelle Handeln: Haben Sie Feuchtigkeit oder nasse Bauteile entdeckt, müssen diese sofort getrocknet oder im schlimmsten Fall entfernt werden. So können Sie eine Ausbreitung der Feuchtigkeit und eine Entstehung von Schimmel vermeiden. Anschließend müssen Sie allerdings ebenfalls die Ursache für die auftretende Feuchtigkeit feststellen und fachgerecht beheben lassen. Erst dadurch wird die Schimmelgefahr dauerhaft beseitigt.

Schimmel vermeiden Tipp 3:

Das richtige Heizen: Sie sollten all Ihre Wohn- und Schlafräume während der Heizperiode auf einem konstanten Heizlevel von mindestens 16 Grad halten. Zu große Temperaturunterschiede zwischen den einzelnen Räumen können die Schimmelbildung fördern.

Schimmel vermeiden Tipp 4:

Das richtige Lüften: Regelmäßiges Lüften, auch im Winter, ist für die Schimmelvermeidung essenziell. Je höher die Luftfeuchtigkeit ist, umso größer ist das Schimmelrisiko. Besonders nach Aktivitäten wie Baden, Duschen oder Kochen, bei denen sich viel Feuchtigkeit im Raum bildet, sollten sie sofort lüften, um die Raumluft trocken zu halten.

Schimmel vermeiden Tipp 5:

Das richtige Einrichten: Beim Einrichten sollten Sie bedenken, keine Möbel dicht an kalte Außenwände zu stellen oder Heizkörper zu verdecken. Freie Heizungsluft kann kalte Wände ungehindert wärmen und das Schimmelrisiko senken.

Schimmel – Wer trägt Schuld: Mieter oder Vermieter?

Wer hat Schuld am Schimmel: Mieter oder Vermieter?

Entsteht in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus Schimmel, wird die Schuldzuweisung meist ganz selbstverständlich getätigt: Der Mieter hat nicht richtig geheizt oder zu wenig gelüftet – doch so einfach ist das nicht. Auch bauliche Mängel können zu einer ständig erhöhten Feuchtigkeit führen und somit die Schimmelbildung begünstigen. Deshalb ist es sinnvoll, ein Schimmelgutachten durch einen Fachmann erstellen zu lassen. So können Sie feststellen, ob bspw. eine schlechte Dämmung, Risse in der Fassade oder auch eine kaputte Wasserleitung der Grund für den Schimmel sind.

Wer trägt die Beweislast?

Zuerst muss der Mieter beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Dies geschieht vorwiegend durch das Vorlegen von Fotos des Schimmelbefalls und feuchten Flecken. Anschließend ist es die Pflicht des Vermieters zu beweisen, dass kein baulicher Mangel die Ursache für den Befall sein kann. Dies kann durch einen Gutachter festgestellt werden. Kann sich der Eigentümer damit entlasten, so liegt anschließend der Mieter in der Beweislast. Er muss beweisen, dass die Gründe für den Befall nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, dass der Schimmel also nicht durch falsches Lüften oder Heizen entstehen konnte.

Kann die Miete gemindert werden?

Gründe für Schimmel sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Ist die Schuldfrage noch nicht geklärt und noch kein Gutachten erstellt worden, sollten sie mit einer Mietminderung vorsichtig sein. Besser ist es, den Vermieter sofort in einem Schreiben über den Schimmelbefall zu informieren. In diesem Schreiben können Sie vermerken, dass Sie kommende Mietleistungen bis zur Beseitigung nur unter Vorbehalt bezahlen. Sollte Ihr Vermieter sich allerdings der Beseitigung innerhalb von ca. 2 – 3 Wochen verweigern, raten Mietervereine und Fachanwälte zu rechtlichen Schritten.

Zur Info: Haben Sie als Mieter aus eigenen Stücken eine Mietminderung vorgenommen, ohne, dass durch ein Gutachten die Schuldfrage geklärt wurde, können Sie in Schwierigkeiten geraten. Wird im Nachhinein festgestellt, dass Sie selbst für die Schimmelbildung verantwortlich sind, kann Ihr Vermieter Ihnen fristlos kündigen. (BGH, Az. VIII ZR 138/11).

Wie gehe ich als Mieter bei Schimmel in der Wohnung vor?

Haben Sie Schimmel in Ihrer Mietwohnung oder Ihrem Haus entdeckt, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Den Mangel beim Vermieter melden.

  2. Alle Schimmelstellen fotografieren und deren Ausbreitung dokumentieren.

  3. Vormieter und Nachbarn befragen, ob sie ebenfalls mit Feuchtigkeit oder Schimmel zu kämpfen haben.

  4. Dem Vermieter in einem Schreiben eine Frist für die Beseitigung des Schimmelbefalls setzen und ankündigen, dass kommende Mietzahlungen nur unter Vorbehalt bezahlt werden.

  5. Falls der Vermieter sich weigert, den Befall zu beseitigen:  rechtliche Schritte einleiten.

Wer hilft bei Schimmel in der Wohnung oder Haus?

Bei Schimmel sollten Sie schnell handeln. Doch wer hilft eigentlich beim richtigen Vorgehen und der Entfernung des Befalls? Hier finden Sie Infos zu den richtigen Ansprechpartnern einmal aus Sicht des Mieters und einmal aus Sicht des Vermieters.

Wer ist Schimmelbefall Ansprechpartner für den Mieter?

Als Mieter sollten Sie sich direkt an Ihren Vermieter wenden. Ebenfalls kann es hilfreich sein, sich an Mietervereine zu wenden und sich nach dem besten Vorgehen in Ihrem individuellen Fall zu erkundigen.

Wer ist bei Schimmelbefall Ansprechpartner für den Vermieter?

Meldet Ihr Mieter einen Schimmelbefall in der Wohnung oder Haus, müssen Sie sich als Vermieter um die Beseitigung des Befalls kümmern. Konsultieren Sie hierfür am besten einen erfahrenen Sachverständiger für Immobilien-Bewertung und Bauschäden, der Ihnen ein professionelles Schimmelgutachten erstellen kann. Neben der Erstellung des Gutachtens kann er Ihnen auch richtigen Maßnahmen und Adressen nennen, die zur Beseitigung des jeweiligen Schimmeltyps geeignet sind.

Zur Info: Seit Mai 2009 gilt die DIN 1946-6 Lüftungsnorm. Sie sieht vor, dass auch ohne Mithilfe des Mieters ein ausreichender Luftwechsel in den Räumen stattfinden muss. Dies wird z. B. durch entsprechende Fenster geregelt. Die Lüftungsnorm gilt für alle Neubauten und für Sanierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen über ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird.

Schimmelgutachten zur Klärung der Ursachen

Schimmelbildung ist sowohl für den Mieter als auch den Vermieter ärgerlich. Oft lässt sich nicht sagen, wo die Ursache für den Schimmel liegt und wer die Verantwortung und entsprechend die Kosten dafür trägt. Deshalb sollte der Vermieter einen Sachverständigen für Immobilienbewertungen und Bauschäden konsultieren, der ein Schimmelgutachten erstellen kann, die Quelle des Befalls genau identifiziert und dann auch klären kann, wie der Schimmel idealerweise beseitigt werden soll. Als Mieter sollten Sie dem Vermieter eine Frist von etwa 2 bis 3 Wochen für die Mängelbegutachtung bzw. -beseitigung setzen.

Fazit: Frühzeitig handeln, um Schlimmeres zu vermeiden

Von der Entdeckung des Schimmels bis hin zur Beseitigung des Befalls sollte so wenig Zeit wie möglich vergehen. In dieser Zeit sollten einige Punkte beachtet und wichtige Dinge geklärt werden. Informieren Sie Ihren Vermieter rechtzeitig und besprechen Sie mit ihm das weitere Vorgehen. Meist lässt sich eine friedliche Einigung finden. Dann muss die Schuldfrage durch einen Gutachter bzw. durch ein Schimmelgutachten geklärt und der Befall schnell entfernt werden. Sollte sich die Angelegenheit in die Länge ziehen, bleibt nur der Schritt zur Klage – vor Gericht legt die Beweislast beim Vermieter.

 

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