Gründe für eine Immobilienbewertung

Immobilienbewertungen vom Fachmann: objektiv, marktorientiert und faktenbasiert

Gründe für eine Immobilienbewertung

Es gibt Situationen, in denen muss ein Eigentümer genau wissen, was seine Immobilie wert ist: Sei es im Zusammenhang mit einem Verkauf, einem Kauf, einem Erbe, einer Scheidung, einem Eigentümerwechsel  oder auch einfach nur zur allgemeinen Vermögensübersicht – die Gründe für eine Immobilienbewertung sind vielfältig.

Grundsätzlich ist zu bedenken: Die Bewertung eines Objekts ist ein sehr komplexes Thema bei dem unzählige Faktoren mitberücksichtigt werden müssen. Wichtig ist es deswegen, die Bewertung einer Immobilie am besten immer von einem qualifizierten Diplom-Sachverständigen durchführen zu lassen.

Beziffert der Eigentümer den Wert einer Immobilie selbst nach eigenen Wertmaßstäben, besteht immer die Gefahr, dass es durch massive Fehleinschätzungen zu hohen finanziellen Verlusten kommt. Denn eine objektive, realistische Bewertung ist für Laien so gut wie unmöglich und werden zur Wertberechnung irgendwelche Vergleichswerte anderer Immobilie herangezogen, werden fast immer Äpfel mit Birnen verglichen.

Die gründliche, fachlich fundierte Bewertung durch einen seriösen Immobiliensachverständigen schafft hier Klarheit, Sicherheit und  trägt dazu bei, dass ein Immobiliengeschäft fair, transparent und auf Basis von stichhaltigen Fakten abgewickelt werden kann. Nachstehend haben wir für Sie die verschiedenen Situationen aufgelistet, in denen eine Immobilienbewertung erforderlich ist.

Immobilienbewertung zur allgemeinen Vermögensübersicht

Immobilienbewertung zur Vermögensübersicht

Wer seine Vermögensverhältnisse stets in Ordnung hält, kann zu jedem Zeitpunkt im Leben eine verlässliche Bilanz über die Verfügbarkeit seines Vermögens ziehen. Die Bewertung der eigenen Immobilie ist für eine vollständige Vermögensaufstellung ein entscheidender Bestandteil. Das Gutachten eines Immobiliensachverständigen schafft hier Klarheit über alle wertrelevanten Faktoren des Objekts. Müssen dann beispielsweise einmal schnelle Verkaufsentscheidungen vom Eigentümer getroffen werden, ist es eine enorme Erleichterung, den genauen Wert der Immobilie zu kennen.

Wertermittlung einer Immobilie bei Heirat und Ehevertrag

Immobilienbewertung bei einer Heirat

Wer sich entschließt zu heiraten, denkt oft nicht als erstes an die Finanzen. Dennoch gibt es Lebensbereiche, in denen gerade in einer Ehe Klarheit und Transparenz gefragt sind: Besitzt einer der Eheleute z.B. bereits vor der Heirat eine Immobilie oder möchten sich beide Ehepartner gemeinsam eine Immobilie kaufen, ist es wichtig, den genauen Wert des Objekts zu kennen. Hier lohnt es sich den Ausgangswert einer Bestandsimmobilie von einem neutralen Sachverständigen für Immobilien ermitteln zu lassen.

Der Grund: Während einer Ehe befinden sich die Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes in einem Ehevertrag festgelegt wurde. Das heißt: Steigt der Wert der gemeinsam bewohnten Immobilie im Zeitraum der Ehe, steht jedem Ehepartner im Falle einer Scheidung 50% dieser Wertsteigerung zu. Der objektiv ermittelte Ausgangswert einer Immobilie zum Zeitpunkt der Heirat  ist daher für beide Partner eine in finanzieller Hinsicht ehrliche und transparente Grundlage für die gemeinsame Zukunft.

Immobilienbewertung im Falle einer Scheidung

Immobilienbewertung bei einer Scheidung

Besitzen beide Ehepartner eine Immobilie und steht eine Scheidung kurz bevor, wirft das bei den Noch-Eheleuten oft Fragen auf: Wie soll das Eigentum aufgeteilt werden? Wer muss wem wieviel ausbezahlen? Die Grundlage für eine gerechte Aufteilung der Immobilie bei einer Scheidung muss der genaue Verkehrswert des Objekts sein.

Die Wertermittlung eines neutralen Sachverständigen gibt den Scheidungskandidaten Verhandlungssicherheit und damit eine faire Basis auch für die Zukunft, sich einvernehmlich und auf der Grundlage von Fakten zu einigen. Das spart in den schweren Zeiten der Scheidung Zeit, Geld und vor allem auch viel Nerven.

Immobilienbewertung bei Kauf und Verkauf von Immobilien

Immobilienbewertung beim Kauf und Verkauf einer Immobilie

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss den genauen Wert des Objekts kennen. Dadurch lässt sich vermeiden, dass der Preis deutlich über oder unter dem marktgerechten Wert angesetzt wird – und somit das Objekt entweder keinen Käufer findet oder der Verkäufer hohe finanzielle Einbußen erleidet. 

Auf der Basis eines Immobiliengutachtens führen Käufer und Verkäufer faktenbasierte Verkaufsgespräche und haben klare Zahlen und Werte vor Augen. Der Vorteil: Kaufverhandlungen können dadurch verkürzt werden und beide Seiten können sich sicher sein, dass die Immobilie zu einem marktgerechten und fairen Preis erworben beziehungsweise verkauft wird.

Immobilienbewertung im Fall einer Erbschaft oder Schenkung

Immobilienbewertung bei einer Erbschaft oder Schenkung

Möchte man als Immobilienbesitzer eine Immobilie verschenken oder vererben, ist es unbedingt notwendig, den genauen Wert der Immobilie zu kennen, z.B. wenn man sich Klarheit über die Höhe der Erbschaftssteuer verschaffen möchte oder wenn das Objekt auf mehrere Erben aufgeteilt werden soll. Ein erfahrener Immobiliensachverständiger ist in der Lage alle wertrelevanten Faktoren im Rahmen eines Gutachtens (z.B. Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten) genau zu erfassen.

Kennt man den genauen Wert der Immobilie, können dann z.B. im Falle von mehreren Erben faire, transparente und faktenbezogene Verhandlungen über die gerechte Aufteilung geführt werden, wodurch sich auch Erbstreitigkeiten vermeiden lassen.

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