Immobilienbewertung bei Erbschaft

Immobilie geerbt, was nun? Auf den Wert kommt es an

Immobilienbewertung bei Erbschaft

Wer eine Immobilie erbt, dem stellen sich auf einmal viele Fragen: Soll die Immobile verkauft, vermietet oder selbst nutzen werden? Wie wird die Erbschaft in einer Erbengemeinschaft aufgeteilt? Eine der wichtigsten Fragen aber ist sicherlich die nach dem Wert der Immobilie. Ist das geerbte Haus oder die Wohnung von hohem Wert? Oder muss in aufwändige Sanierungen investiert werden?

Nehmen die Erben die Bewertung der Immobilie selbst vor, führt dies meist zu groben Fehleinschätzungen und im schlimmsten Fall sogar zu großen finanziellen Verlusten. Um dies zu vermeiden, sollte unbedingt ein erfahrener Immobiliensachverständiger hinzugezogen werden, der den tatsächlichen Wert der Immobilie durch ein professionell erstelltes Gutachten errechnen kann.

Erbengemeinschaft – Wenn der Immobiliennachlass aufgeteilt werden muss

Immobilienbewertung zur Erbschaftssteuer-Berechnung

Häufig kommt es vor, dass eine Immobilie nicht nur an einen, sondern an mehrere Erben übergeben werden soll. Eine Erbengemeinschaft muss dann erst einmal klären, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll. Soll die Immobilie im gemeinsamen Besitz bleiben? Soll sie verkauft werden? Oder soll die Immobilie in den Besitz nur eines Erben übergehen und der zukünftige Alleineigentümer muss die anderen Erben auszahlen?

Die grundlegendste Voraussetzung, um eine sinnvolle Entscheidung zu all diesen Fragen überhaupt treffen zu können, ist es den Wert der Immobilie genau zu kennen. Denn nur dann ist klar, welcher Erlös sich mit dem Verkauf der Immobilie erzielen lässt, welcher Wertanteil jedem einzelnen dabei zusteht oder wie hoch der Betrag ist, den ein Erbe den anderen ausbezahlen muss, wenn er als Alleineigentümer für das Haus oder die Wohnung eingesetzt wird. Die Feststellung des Marktwertes einer Immobilie sollte dabei stets durch einen diplomierten Immobiliensachverständigen erfolgen, der den Wert fachkundig, korrekt und vor allem auch neutral ermittelt.

Immobilienbewertungen – Welche Arten von Gutachten sind üblich?

Die Arten der Immobilienbewertung

Wird eine Immobilie vererbt und soll diese in dem Zusammenhang bewertet werden, gibt es zwei Möglichkeiten: die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens oder eines Kurzgutachtens. Das sogenannte Verkehrswertgutachten listet alle Wertfaktoren einer Immobilie in sehr detaillierter Form auf, liefert ausführliche Begründungen für bestimmte Wertansätze und hat in der Regel einen Umfang von ca. 40 bis 60 Seiten. Ein Verkehrswertgutachten ist vor allem dann sinnvoll, wenn unter den Erben Uneinigkeit über den Wert einer Immobilie herrscht und rechtliche Auseinandersetzungen drohen. Dann kann detailliert und faktenbasiert belegt werden, welchen Marktwert die Immobilie tatsächlich hat.

Ein Kurzgutachten beinhaltet dagegen nur kurze Objektbeschreibungen und Erläuterungen zu bestimmten Wertfaktoren. Die Art von Immobiliengutachten ist dann sinnvoll, wenn unter den Erben grundsätzlich Einigkeit herrscht und der Wert einer Immobilie lediglich kurz und übersichtlich dargestellt werden soll. Ein Kurzgutachten hat dementsprechend nur einen Umfang von ca. 25 bis 35 Seiten und ist deswegen auch deutlich günstiger als ein Verkehrswertgutachten. Allerdings hat das Kurzgutachten keinerlei rechtliche Relevanz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Immobilienbewertung zur Berechnung der Erbschaftssteuer

Immobiliengutachten bei mehreren Erben

Im Zuge der Erbschaft einer Immobilie erhebt das Finanzamt im Regelfall eine Erbschaftssteuer. Damit diese korrekt berechnet werden kann, muss dafür der Wert einer Immobilie bekannt sein. Das Finanzamt ermittelt den Wert anhand von Durchschnittszahlen von vergleichbaren Objekten in der Region. Da das Finanzamt die Immobilie aber nicht direkt vor Ort begutachtet, kann es passieren, dass der Wert und damit auch die Erbschaftssteuer zu hoch angesetzt werden.

Deswegen sollte der Erbe auch immer selbst bei einem qualifizierten Immobiliensachverständigen ein Wertgutachten in Auftrag geben und es dem Finanzamt vorlegen. Die Vorteile eines solchen Gutachtens: es wird auf Grundlage einer Vor-Ort-Besichtigung erstellt, erfasst statt Vergleichswerten die individuellen Wertfaktoren eines Objektes und bestimmt damit den Wert sehr genau und wertgerecht – und damit auch die Festsetzung der Höhe der Erbschaftsteuer.

Immobilienbewertungen als wichtige Entscheidungsgrundlage im Erbfall

Vermieten, verkaufen, selbst einziehen? Wer eine Immobilie erbt, braucht detaillierte Informationen rund um das Objekt, damit er entscheiden kann, was am besten damit geschehen soll – und zwar unabhängig von emotional geprägten Präferenzen, sondern ganz klar basierend auf Fakten und Zahlen. Denn ein Gutachten liefert nicht nur Angaben zum aktuellen Marktwert der Immobilie. Es macht auch Angaben zum allgemeinen Zustand der Bausubstanz, zum Zustand von Heiz- und Elektroanlagen, Keller und Dach.

Bedeutet: Anhand des Gutachtens kann gut abgeschätzt werden, welche großen oder kleinen Sanierungsarbeiten in naher Zukunft auf den Besitzer zukommen, welche Kosten dadurch entstehen – und damit verbunden auch, ob diese Investitionen getragen werden können oder ein Verkauf doch die bessere Alternative wäre.

Was bei der Erstellung eines Gutachtens auch berücksichtig wird, sind Einträge im Grundbuch der Immobilie. Besteht ein eingetragenes Nutzungsrecht für das Grundstück durch Dritte? Sind bestimmte Grundpfandrechte wie z.B. eine Hypothek eingetragen? Oder ist die Immobilie überhaupt schon abbezahlt? Auch diese Informationen im Gutachten liefern einem Erben oder einer Erbgemeinschaft wichtige Entscheidungsgrundlagen dafür, welchen Weg man mit einer geerbten Immobilie gehen möchte.

Sie benötigen eine Immobilienbewertung für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Augsburg? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem Immobiliensachverständigen Gregor Grimm  auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.