Das Grundbuch: Wissenswertes im Überblick

Was ist das Grundbuch?

Grundbuch: Was ist das?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, welches Eigentumsverhältnisse einer Liegenschaft rechtswirksam regelt. Das Eigentum an Grund und Boden ist ein ausgesprochen beachtenswerter und knapper Vermögenwert. Damit gewisse Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem Grundstück festgelegt und geltend gemacht werden können, setzt dies entsprechende Einträge und Vermerke im Grundbuch voraus.

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Zum einen erfolgt ein Eintrag in das Grundbuch um das Eigentum an einer Liegenschaft zu erlangen und nachweisen zu können. Darüber hinaus werden im Grundbuch auch Grundschulden und Hypotheken eingetragen, mit denen ein Grundstück belastet wird. Dies ist dann z.B. der Fall, wenn der Eigentümer zu Zwecken der Kreditabsicherung sein Grundstück an eine Bank verpfändet. Auch Realservitute, Reallasten und Wohnungsrechte zu einem Grundstück bzw. zu einem Objekt, das auf diesem Grundstück steht, sind im Grundbuch eingetragen.

Um alle jene Grundstückseigenschaften und Wertfaktoren rechtssicher und verbindlich festzuhalten, werden sie alle ins Grundbuch aufgenommen. Ganz generell unterliegen sämtliche Grundstücke auch dem Grundbuchzwang, was einen Grundbucheintrag immer verpflichtend macht.

Grundbuch und Grundbuchauszug: Was steht drin?

Grundbucheintrag: Für wen interessant?

Wer ist der rechtmäßige Eigentümer einer Liegenschaft? Erfolgte ein Eigentümerwechsel des Grundstücks oder der Immobilie? Wie groß ist das jeweilige Grundstück und wo liegt es? Ist die Immobilie bereits mit Schulden belastet? Das Grundbuch gibt Auskunft über all diese Sachverhalte. Hauptmerkmal des Grundbuches ist die genaue Auflistung und Registrierung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie zum Beispiel das Erbbaurecht oder Wegerecht. Weiterführende Informationen zu den Eigentümerverhältnissen, der Größe, der Lage oder der Schuldbelastung eines Grundstücks sind ebenfalls im Grundbuch angeführt.

Wie sind die Grundbucheinträge gegliedert?

Die Gliederung eines Grundbuchblattes erfolgt in fünf einheitliche Abschnitte:

I. Aufschrift
Die Aufschrift gibt Auskunft über das grundbuchführende Amtsgericht, den Grundbuchbezirk und die Nummer des Blattes.

II. Bestandsverzeichnis
Für jedes Grundstück bzw. jede Grundstückseigentümerschaft ist ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt. Die einzelnen Grundbuchblätter werden dann laufend nummeriert und im Bestandsverzeichnis aufgeführt. Im Verzeichnis selbst sind dann ausführliche Auskünfte über das jeweilige Grundstück angegeben (z.B. genaue Lage nach Flurkarte). Die Angaben werden vom Katasteramt vorgegeben. Das Bestandsverzeichnis enthält die Spalten „Bestand“, „Zuschreibungen“ und „Abschreibungen“.

III. Abteilung 1
In der Abteilung I erfolgen Eintragung der Grundstückseigentümer, Miteigentümer und Erbengemeinschaften sowie Vermerke zur Rechtsgrundlage, auf welcher der Eigentumserwerb beruht (z.B. durch Erbschaft, Auflassung oder Immobilienkauf

IV. Abteilung 2
In der Aufstellung II sind alle sonstigen Belastungen vermerkt. Eingetragen werden hier Wegerechte, Wohnungsrechte und Leitungsrechte. Zusätzlich werden in dieser Grundbuchabteilung am Eigentum zweifelhafte Widersprüche, Beschränkungen des Verfügungsrechts und das Eigentum betreffende Vormerkungen erfasst. Rentenschulden, Hypotheken und Grundschulden sind ausgenommen.

V. Abteilung 3
In der Abteilung III werden Belastungen des Grundstücks im Form von Grundpfandrechten, Grundschulden, Hypotheken und Rentenlasten verzeichnet, welche oftmals als Kreditabsicherungen gegenüber Banken eingegangen werden.

Das Grundbuch: Wer hat Einsicht und wo kann es eingesehen werden?

Wie sieht es mit der Grundbucheinsicht aus? Das Grundbuch darf prinzipiell jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse und Anliegen für die Einsicht darlegen kann. Notare sind von dieser Regelung ausgeschlossen und dürfen ohne Interessennachweis Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme ist bei jedem Bezirksgericht nach einer Entgeltzahlung von 13,70 € möglich. Die Einsicht beim Notar kann zusätzliche Kosten verursachen. Des Weiteren ist auch eine kostengünstigere, elektronische Grundbuchabfrage für eine geringe Gebühr möglich.

Für wen ist das Grundbuch wichtig?

Grundbuch: Was steht drin?

Das Grundbuch ist vor allem für potenzielle Käufer von Grundstücken oder Immobilien essentiell. Primär ist vor jedem Kauf der Blick auf den Grundbuchauszug entscheidend. Das Grundbuch ist mit das wichtigste Dokument beim Immobilienerwerb und gewährt eine transparente Offenlegung aller Grundstücksverhältnisse und Schuldbelastungen.

Aber auch wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte zuvor einen Blick ins Grundbuch werfen und sich alle Eintragungen nochmals genau ansehen. So hat der Verkäufer bzw. der Immobilienmakler alle wichtigen Fakten zum Haus oder Grundstück vorliegen und kann in Verhandlungsgesprächen mit einem Kaufinteressenten korrekt und vollständig Auskunft über wichtige Grundbucheinträge geben.

Schulden und Hypotheken gehen auf den neuen Besitzer über

Eine Information noch zu mit Schulden und Hypotheken belasteten Grundstücken: Der Grundstückskauf bzw. der Eigentümerwechsel bedeutet für den neuen Eigentümer nicht, dass die Schulden und Belastungen eines Grundstücks und einer Immobilie damit getilgt sind. Auch nach einem Kauf bleiben die Schuldlasten weiterhin bestehen

Werden diese vom Verkäufer bei Vertragsunterzeichnung allerdings gelöscht, so ist der Käufer davon freigestellt. Hauskäufer müssen aus eigener Initiative bzw. über einen beauftragten Notar den Besitzerwechsel im Grundbuch veranlassen um rechtmäßig das Eigentum an der Immobilie zu erlangen.

Sie haben eine Frage zum Thema Grundbuch? Sie planen den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie? Ihr Immobilienmakler für Augsburg und Aichach Gregor Grimm von grimmobilien berät Sie gerne zu allen wichtigen Details!