Welche Versicherung braucht ein Immobilienmakler?

Auf der sicheren Seite: Absicherung für Immobilienmakler

Ein Stück Sicherheit im Ernstfall: Der Beruf des Immobilienmaklers ist vielseitig. Bei der Vermittlung von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen in Zusammenarbeit mit Immobilienverkäufern und Käufern haben Immobilienmakler sowohl eine große Verantwortung als auch diverse Risiken zu tragen. Denn läuft im Immobiliengeschäft etwas schief, dann kann das nicht nur die berufliche, sondern auch die private Existenz eines Maklers bedrohen. Einige Versicherungen sind daher nicht wegzudenken: grimmobilien erklärt, warum sich der Abschluss folgender Versicherungen für Immobilienmakler empfiehlt.

Das A und O bei Vermögensschäden: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilienmakler

Immobilienmakler nehmen, bevor es letztlich zum Abschluss kommt, zunächst eine beratende Funktion ein. Im Fall von Immobiliengeschäften kann es dabei schnell um hohe Summen gehen. Und hier liegt das Risiko: Unterlaufen einem Immobilienmakler Fehler oder Fristversäumnisse bei der Beratung, kann das für seine Kunden hohe finanzielle Schäden (keine Personen- oder Sachschäden) zur Folge haben. Im ungesicherten Schadensfall werden dann sowohl das Geschäfts- als auch Privatvermögen eines Immobilienmaklers herangezogen.

Besteht jedoch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, sind Immobilienmakler in der Regel abgesichert vor den Ansprüchen Dritter, die durch Vermögensschäden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Beispiele für das Greifen der Vermögensschadenhaftpflicht sind etwa: finanzielle Schäden durch fehlerhafte Gutachten sowie durch fehlerhafte Auskünfte über den Verkaufswert und Zustand von Immobilien oder Grundstücken. Darüber hinaus reguliert die Versicherung Vermögensschäden durch Mehrfachvermittlungen oder durch die Vermittlung von zur Bebauung ungeeigneten Grundstücken.

Zur Info: Die Vermögensschadenhaftpflicht wird bei Immobilienmaklern oft mit der Berufshaftpflicht gleichgesetzt. Denn die Berufshaftpflicht umfasst den Schaden, der bei der Ausübung des jeweiligen Berufs verursacht werden kann – im Falle von Immobiliengeschäften hauptsächlich Vermögensschäden.

Für Personen- und Sachschäden: Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler

Je nach Unternehmensgröße sinnvoll: Verfügen Immobilienmakler über eigene oder angemietete Büroräume und Angestellte, sind auch Personen- und Sachschäden durchaus ein Risiko. Denn wenn Kunden oder Mitarbeiter innerhalb der Büroräume körperlich geschädigt oder aber das Eigentum eines Dritten durch den Makler oder seine Mitarbeiter beschädigt wird, muss Immobilienmakler dafür aufkommen.

Bei Personen- oder Sachschäden kann es sich je nach Fall um hohe Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen handeln. Um derartige Schäden zu regulieren, empfiehlt es sich für Immobilienmakler, die Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler anzupassen: Damit sind Immobilienmakler nicht nur im Falle von Vermögensschäden, sondern auch gegen Personen- und Sachschäden gewappnet.

Bei Vertrauensmissbrauch: Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung

Absicherung für Immobilienmakler durch Abschluss von Versicherungen

Für Vermögensschäden durch Geschäftsführer, Mitarbeiter und sonstige für Immobilienmakler handelnde Personen: Die Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden ab, die durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen innerhalb des Unternehmens verursacht werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um vorsätzliche Straftaten wie Diebstahl und Betrug, Unterschlagung und Veruntreuung.

Vertrauensschadenhaftpflichtversicherungen decken nicht nur die durch Vertrauensmissbrauch entstandenen Schäden eines Immobilienmaklers, sondern auch die Vermögensschäden der Kunden – sogar dann, wenn der Schuldige nicht identifiziert werden kann (z. B. im Falle eines Hacker-Angriffs). Daher müssen Immobilienmakler abwägen: Je mehr Mitarbeiter sie beschäftigen und je komplexer ihr Arbeitsfeld, desto höher ist das Risiko von Straftaten und desto notwendiger der Schutz durch eine Vertrauensschadenversicherung.

Versichert bis ins Detail: Schäden am Betriebsinhalt

Je besser ausgestattet das Immobilienbüro, desto wichtiger der richtige Schutz: Wenn Immobilienmakler ihre Unternehmen mit hochwertigen gekauften, gemieteten oder geleasten Gegenständen ausgestattet haben, dann kommt eventuell eine Versicherung des Betriebsinhaltes in Frage. Denn durch Einbruch, Diebstahl, Wasser, Feuer sowie Sturm oder Hagel können Schäden entstehen – und die Reparatur- oder Wiederanschaffungskosten sehr hoch ausfallen. Je nach Schadensart kann es darüber hinaus zeitweise zu Einschränkungen bzw. Ausfall des Betriebs kommen. Um derartige Schäden zu regulieren, können Immobilienmakler eine Inhaltsversicherung abschließen.

Rechtsschutzversicherung für Immobilienmakler

Rechtsstreitigkeiten sind in der Immobilienbranche keine Seltenheit: Aufgrund der meist hohen Beträge landen auch kleine Differenzen zwischen Käufern oder Verkäufern und Immobilienmaklern nicht selten vor Gericht. Dabei können sich die Kosten für Rechtsanwalt, Prozess etc. schnell häufen und die betriebliche Existenz eines Maklers bedrohen. In solchen Fällen empfiehlt sich eine Gewerberechtsschutzversicherung für Immobilienmakler: diese trägt die anfallenden Kosten je nach Deckungssumme.

Nicht zuletzt: die persönliche Absicherung für den Immobilienmakler

Persönliche Versicherungen für selbstständige Immobilienmakler

Immobilienmakler arbeiten in der Regel selbstständig. Damit zahlen sie keine Beiträge in die gesetzliche Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung ein. Aus diesem Grund erhalten sie weder Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, noch Arbeitslosengeld I (Alg I) oder die gesetzliche Rente – umso wichtiger ist für Immobilienmakler eine private Absicherung.

Im Bereich der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung sowie im Bereich der privaten Altersvorsorge gibt es verschiedenste Möglichkeiten der Absicherung. Immobilienmakler sind zudem gut beraten, wenn sie in eine private Unfallversicherung und eine Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherung einzahlen. Welches Angebot oder welcher Tarif jedoch im Einzelfall passt, lässt sich etwa durch einen Vergleich sowie eine ausführliche Beratung bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften feststellen.

 

 

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