Weiterbildungspflicht und Sachkundenachweis für Immobilienmakler

Weiterbildungen sind Pflicht, Nachweis der Sachkunde nicht

Statt Sachkundenachweis: Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

Seit 1. August 2018 gilt die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und WEG-Verwalter: diese besagt, dass 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren verpflichtend sind. Zugleich wurde der ursprünglich geplante Gesetzesentwurf zum Sachkundenachweis gekippt, sodass Makler und Verwalter ihre Sachkunde nicht beim örtlichen Gewerbeamt nachweisen müssen. Doch warum wurde der Sachkundenachweis abgeschafft? Und was bedeutet die Weiterbildungspflicht für einen Immobilienmakler?

Zur Gesetzeslage: Sachkundenachweis nicht beschlossen

Der Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter war Bestandteil des Gesetzentwurfs „zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum“, Im Juni 2017 verabschiedete der Bundestag den Entwurf – jedoch ohne den ursprünglich vorgesehenen Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Der Beschluss wurde damit begründet, dass regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen sinnvoller seien als eine einmalige Sachkundeprüfung.

Zur Info: Für den Sachkundenachweis hätten Immobilienmakler und Immobilienverwalter von den Industrie- und Handelskammern der einzelnen Bundesländer in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen.

Sachkundenachweis für Immobilienmakler

Der Gesetzentwurf zum Sachkundenachweis war ursprünglich vorgesehen, um Maklern und Verwaltern eine Art Ausbildungsstandard zu schaffen: Denn weil der berufliche Weg zum Immobilienmakler sehr verschieden sein kann und weder Immobilienmakler noch Verwalter zu einer Berufsausbildung verpflichtet sind, sind Quereinstiege ohne besondere Fachkenntnisse möglich. Angesichts der vielschichtigen und anspruchsvollen Tätigkeiten eines Immobilienmaklers besteht folglich die Gefahr von mangelnder Qualifikation in der Branche.

Um dieser vorzubeugen, hätten Makler und Verwalter innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der überarbeiteten Rechtsverordnung ihre Sachkunde gegenüber dem örtlichen Gewerbeamt nachweisen müssen, um weiter tätig bleiben zu dürfen. Allerdings einigte sich die große Koalition statt des Sachkundenachweises auf eine weniger strenge Regelung: alle drei Jahre muss eine Weiterbildung mit einem Zeitumfang von 20 Stunden absolviert werden.

Fortbildungspflicht für Immobilienmakler: In welchem Bereich?

Weiterbildungen in sämtlichen Teilbereichen von Immobilienmaklern möglich

Immobilienmakler benötigen neben dem Grundwissen im Bereich Immobilienwirtschaft auch Kenntnisse in beispielsweise Wirtschaft, Recht sowie Wettbewerbsrecht, Finanzierung und Immobilienmarkt. Dementsprechend vielseitig sind auch die Bereiche, aus denen Weiterbildungen gewählt werden können. Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen sind dabei in der Rechtsverordnung festgelegt.

 

 

Weiterbildungen für Immobilienmakler können auf unterschiedlichste Weise stattfinden: etwa als Präsenzseminare oder als betriebsinterne Fortbildungen, E-Learning oder Webinare. Dabei können Makler verschiedene Bereiche wählen. Hinsichtlich Themen gibt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vor, in welchen Bereichen sich Makler weiterbilden können: Die Themenkomplexe sind Kundenberatung, Grundlagen des Maklergeschäfts, rechtliche Grundlagen, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Grundlagen Immobilien und Steuern oder Grundlagen der Immobilienfnanzierung. 

Weiterbildungen nachweisen

Immobilienmakler dürfen selber entscheiden, zu welchen Themen sie sich weiterbilden und ob sie die 20 Stunden Fortbildung auf verschiedene Bereiche aufteilen. Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, ihre Auftraggeber nach Anfrage über ihre beruflichen Qualifikationen und die Weiterbildungen der letzten drei Jahre in Textform zu informieren. Und auch von Behörden-Seite können Nachweise angefordert werden.

Nachweispflicht & Informationspflicht von Immobilienmaklern:

  • Nachweise müssen von Immobilienmaklern gesammelt werden
  • Makler müssen Behörden nach Aufforderung Auskunft über ihre Fortbildungsmaßnahmen geben
  • gegenüber Kunden bzw. Auftraggebern besteht eine Informationspflicht
  • Nachweise müssen 5 Jahre lang aufbewahrt werden (ab Ende des Jahres, in dem die Weiterbildung durchgeführt wurde)
  • Fortbildungen müssen erstmals im Jahr 2021 nachgewiesen werden

Weiterbildungspflicht auch für Mitarbeiter

Sachkundenachweis und Weiterbildung gilt auch für Mitarbeiter

Die Weiterbildungspflicht gilt nicht nur für Immobilienmakler, sondern ggf. auch für beschäftigte Personen. In einigen Fällen reicht es jedoch aus, wenn eine angemessene Zahl von vertretungsberechtigten Mitarbeitern regelmäßige Weiterbildungen absolviert. Eine Ausnahme bilden dabei Angestellte mit Ausbildungsabschluss als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder Weiterbildungsabschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt bzw. Geprüfte Immobilienfachwirtin: hier gilt die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit.

Weiterbildungskosten und Bußgelder bei Verletzen der Fortbildungspflicht

Hinsichtlich Weiterbildungen ist die Vielfalt groß – ebenso unterschiedlich können demnach auch die Kosten ausfallen. In der Regel sollten ab 1.000 Euro für 20 Stunden Fortbildung einkalkuliert werden. Die Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen können jedoch als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Bei Nichtbeachten der Fortbildungspflicht können zudem durchaus höhere Kosten anfallen: Bei Verstoß werden in der Regel Geldbußen von bis zu 5.000 Euro fällig.

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