Tipps für den Immobilienverkauf: Irrtümer vermeiden

3 Fehler beim Immobilienverkauf, die Sie vermeiden sollten

Irrtümer beim Immobilienverkauf, die Sie vermeiden sollten

Augen Auf beim Immobilienverkauf: Wer eine Immobilie erfolgreich verkaufen möchte, den erwarten eine Vielzahl an Überlegungen und viel Arbeit. Eine Ziel, das bei den Immobilieneigentümern dabei immer eine große Rolle spielt: Wie hole ich aus dem Verkauf am meisten für mich raus. Heißt also: Wie erziele ich einen möglichst hohen Preis für die Immobilie und wie kann gleichzeitig möglichst viel Geld einsparen z.B. indem man auf einen Makler verzichtet oder einen Makler beauftragt, der keine Provision vom Verkäufer verlangt. 

Doch sollte man diese Rechenspielchen immer genau prüfen, ob daraus am Ende nicht eine Milchmädchenrechnung wird und man am Ende schlussendlich sogar noch draufzahlt. Wir haben Ihnen hier drei weit verbreitete Irrtümer mit angeführt, die es im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie zu berücksichtigen gilt und die schon oft den einen oder anderen Eigentümer eine hohe Geldsumme gekostet haben.

Irrtum 1: Nur das höchste Maklerangebot zählt

Der Irrtum"Ich nehme den Makler, der mein Objekt zum höchsten Verkaufspreis anbietet."
Um den Vermittlungsauftrag zu erhalten versprechen etliche Makler, Ihre Immobilie zu einem viel zu hohen Preis zu verkaufen. 

Fakt ist: Auf den ersten Blick klingt der Versuch verlockend. Unser Tipp und guter Rat: Cool bleiben! Ein "falscher Preis" kann Ihr Geschäft von Beginn an zum Scheitern verurteilen. Der seriöse Makler berechnet über eine Immobilienbewertung immer den aktuellen Marktwert und nennt den realisierbaren Bestpreis. Er nimmt lieber das Risiko in Kauf, einen potenziellen Kunden zu verlieren, als eine Immobilie durch einen unrealistischen Preis „tot“ zu vermarkten.

Unser Tipp: Achten Sie bei der Verkaufsberatung und beim Immobilienverkauf nicht nur auf die Zahlen, sondern achten Sie auch auf Seriosität: Makler mit Glücksritter-Verhalten kosten den Verkäufer meist Zeit, Ärger sowie letztlich eine Stange Geld. Dass der Makler seinen guten Ruf aufs Spiel setzt, ist freilich nur für denjenigen ein Risiko, der einen solchen zu verlieren hat.

 

Irrtum 2: Ohne Immobilienmakler-Vertrag geht es auch

Der Irrtum"Ich unterschreibe keinen Makler-Vertrag – stattdessen hole ich möglichst viele Makler ins Boot. Je mehr mein Objekt anbieten, desto größer ist die Chance, einen Käufer zu finden.“

Fakt ist: Der Makler-Vertrag ist nicht mehr und nicht weniger, als ein schriftlicher Auftrag. Er klärt exakte Zielvorgaben, konsequente Preis- und Vermarktungsstrategien sowie die Art der Betreuung vor, während und nach dem Immobilienverkauf. Der Vertrag verpflichtet den Makler zum Handeln und Investieren, und der Verkäufer sichert sich den persönlichen Ansprechpartner. Aus welchem Grund sollte ein cleverer Makler Zeit und Geld investieren, wenn er nicht sicher sein kann, dass er im Erfolgsfall sein Honorar erhält? 

Bei einigen Maklern, die ohne Vertrag arbeiten besteht die Gefahr unterschiedlicher Preise und Konditionen. Diese Praxis führt dazu, dass Interessenten verunsichert und vom Kauf einer Immobilie abgeschreckt werden. Wie die Erfahrung zeigt, werden solche Immobilien nach gewisser Zeit erheblich unter ihrem Marktwert verkauft.

Ebenso kommt es immer wieder vor, dass Verkäufer oder Käufer doppelt und dreifach zur Kasse gebeten werden, weil nicht klar zu ermitteln ist, welcher Makler den Käufer akquiriert hat. Konflikte sind also vorprogrammiert.

Unser Tipp: Der besondere Bonus eines unterschriebenen Vertrags ist der, dass  der Verkäufer rechtlich abgesichert ist. Im Fall des Falles übernimmt die Haftpflichtversicherung des Maklers alle entstehenden Kosten.

 

Irrtum 3: Mit Immobilienmakler, aber ohne Provision

Der Irrtum"Ich nehme einen Makler, der keine Provision von mir verlangt." 
"Keine Provision" hört sich gut an für den Verkäufer. Sein erster Gedanke: „Ich spare Geld“.

Fakt ist: Der Gesetzgeber sagt: „Für den, der mich zahlt, für den muss ich tätig werden.“ Welchen Geschäftspartner wird ein Makler eher vertreten? Der nur vom Käufer bezahlt wird? Und wer möchte einem Makler die Vermarktung seiner Immobilie anvertrauen, der noch nicht einmal in der Lage ist, seine eigene Dienstleistung zu verkaufen?

Wie das Honorar den Anwalt verpflichtet, so verpflichtet die Provision den Makler, zur richtigen Zeit am richtigen Ort 100% im Interesse seines Auftraggebers zu entscheiden und zu handeln. Bei Preisverhandlungen mit mehreren Interessenten macht sich diese Verpflichtung für den Verkäufer besonders bezahlt.

Hinzu kommt: Die Makler-Provision gilt zu 100% als Erfolgshonorar. Der Makler investiert beim Immobilienverkauf hohen zeitlichen Einsatz und den kompletten finanziellen Vermarktungsaufwand.

Unser Tipp: Erwartet ein Verkäufer Bestleistung von seinem Vermarktungspartner, so ist er gut beraten, dem Immobilienmakler seines Vertrauens auch betriebswirtschaftlichen Erfolg in Aussicht zu stellen.

 

 

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