Immobilienbewertung bei Scheidung

Eines der wichtigsten Themen bei einer Scheidung: Klarheit schaffen!

Eine Scheidung bedeutet für Ehepartner oft das Durchlaufen einer sehr schwierigen Zeit. Dabei geht es oft nicht nur um die emotionalen Belastungen. Sehr häufig spielt Geld und Vermögen eine sehr große Rolle. Besonders die gerechte Aufteilung des gemeinsamen Besitzes sorgt bei beiden Partnern im Fall einer anstehenden Scheidung für schlaflose Nächte.

Immobilie bei Scheidung

Wenn sich dann auch ein Haus oder eine Eigentumswohnung in gemeinsamem Eigentum befindet, macht dies die Situation nicht einfacher. Wie soll das Haus aufgeteilt werden? Wer muss wem wieviel ausbezahlen? Und was ist das Haus überhaupt wert? Eine Immobilienbewertung bei einer Scheidung bringt den Scheidungskandidaten viel Klarheit und spart ihnen eine Menge Zeit, Geld und Nerven. Mit einem durch einen neutralen Diplomsachverständigen für Immobilienbewertungen erstelltem Immobilien-Wertgutachten lebt es sich in einer Ehe im Hinblick auf Streitigkeiten ums Haus auf Dauer sehr entspannt.

Entscheidend beim Scheiden: der Zugewinn einer Immobilie

Wertsteigerung von Immobilien als Zugewinn

Kommt es zu einer Scheidung, wird das während der Ehe erworbene Vermögen der Ehepartner – der sogenannte Zugewinn – im Allgemeinen geteilt, sofern dies vertraglich bei der Eheschließung durch einen Ehevertrag nicht anderes vereinbart wurde. Beim Zugewinn kann es sich z.B. um erwirtschaftetes Geld, aber auch um die Wertsteigerung eines Hauses oder einer Wohnung handeln. Eine Immobilie kann im Laufe der Zeit aus verschiedenen Gründen an Wert gewinnen: sei es durch die aktuelle Marktlage und gestiegene Immobilienpreise, durch Renovierungsarbeiten, die an der Immobilie durchgeführt wurden oder durch die Aufwertung einer ganzen Wohngegend durch städtebauliche Maßnahmen.

Wieviel des Zugewinns vom Haus steht den Partnern bei einer Scheidung zu?

Ist nun einer der Ehepartner der Eigentümer des Hauses, steht nach der Scheidung dem anderen Ehepartner in der Regel die Hälfte dieses Zugewinns zu. Hat also z. B. die Ehefrau vor der Heirat ein Haus im Wert von 250.000 € erworben und hat das Haus in fünf Jahren Ehe einen Zugewinn von 100.000 € hingelegt, ist sie dazu verpflichtet, ihrem Ehemann im Falle einer Scheidung die Hälfte davon – also 50.000 € –  ausbezahlen. 

Grundsätzlich aber empfiehlt es sich für die genaue Ermittlung des Zugewinns immer eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Denn die jeweilige Sachlage kann sich von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich darstellen. Ermittelt wird dann z. B., wie die Aufteilung eines Hauses auf die beiden Ehepartner im Detail zu gestalten ist und welche Faktoren es dabei zu berücksichtigen gibt. 

Aber ganz gleich, wie genau die Aufteilung im Detail erfolgt: Es geht dabei stets um hohe Summen und derjenige, der eine solche Summe letztlich für die Ausbezahlung aufbringen muss, steht schnell vor großen, finanziellen Problemen. Kann der eine den anderen nicht ausbezahlen, bleibt im Prinzip nur noch eine Möglichkeit, den Zugewinnausgleich für ein Haus oder eine Eigentumsimmobilie aufzubringen: nämlich die Immobilie oder das Haus zu verkaufen.

Sind beide Eheleute im Grundbuch eingetragen, gibt es mehrere Faktoren zu berücksichtigen, um entscheiden zu können, wie sich der Zugewinnausgleich unter den Ehepartnern aufteilt. So muss dann u. a. berücksichtigt werden, ob der Zugewinn – z. B. durch erfolgte Renovierungsarbeiten – mit gemeinsamen Arbeits- oder Geldleistungen oder nur durch die Leistungen eines Ehepartners erzielt wurde. Auch hier empfiehlt es sich, für die Klärung aller relevanter Details und Einflussfaktoren einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Klarer Fall, klare Sache: Immobilienbewertung durch Immobiliensachverständigen

Immobilienbewertung bei einer Scheidung

Wieviel ist mein Haus wert? Spätestens wenn es um die Vermögensteilung bei einer Scheidung geht, sollten sich Hauseigentümer mit dieser Frage beschäftigen. Eine Immobilienbewertung durch einen unabhängigen Immobiliensachverständigen schafft hier klare Fakten, gibt beiden Parteien Verhandlungssicherheit und die Grundlage, sich fair und einvernehmlich zu einigen. Denn ein neutrales Gutachten verhindert, dass sich die Ehepartner um eine falsche Summe streiten, dadurch viel Zeit und Nerven verloren gehen und am Ende trotzdem kein zufriedenstellendes Ergebnis zustande kommt – zumindest nicht für beide Partner gleichzeitig. 

Von großem Vorteil ist es, wenn sich die angehenden Ex-Ehepartner gemeinsam für einen Sachverständigen entscheiden, der das Gutachten erstellen soll. Im Idealfall wurde die Immobilie schon zum Zeitpunkt der Heirat bewertet. So kann der Zugewinn zwischen Eheschließung und Scheidungsantrag exakt bestimmt werden.

Welches Immobiliengutachten wird bei der Scheidung erstellt?

Für eine Immobilienbewertung im Scheidungsfall kommen zwei Arten von Gutachten in Frage. Ein Kurzgutachten und ein sogenanntes Verkehrswertgutachten. Ein Kurzgutachten stellt kurz und übersichtlich dar, was eine Immobilie wert ist. Dabei werden alle wertrelevanten Faktoren und Unterlagen berücksichtigt. Ein Kurzgutachten ist die kostengünstige Variante und vor allem dann geeignet, wenn beide Parteien an einem Strang ziehen und ein Streit über die Vermögensaufteilung außergerichtlich erfolgen kann. 

Ein Verkehrswertgutachten ist eine sehr ins Detail gehende Form einer Immobilienbewertung und umfasst neben einer genauen Objektbeschreibung auch noch ausführliche Begründungen zur Wertermittlung, in der zahlreiche Einflussfaktoren und Kennzahlen genannt werden. 

In einem Verkehrswertgutachten werden die einzelnen Wertfaktoren so sehr genau beschrieben und liefern deutlich detailliertere Ausführungen zum Wert einer Immobilie als ein Kurzgutachten.

Immobilienbewertung bei Scheidung – die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Immobilienbewertung schafft Klarheit über den (Streit-)Wert einer Immobilie
  • Gutachten durch neutralen, unabhängigen Sachverständigen
  • leichtere Einigung über Zugewinnausgleich bei Scheidung
  • Immobilienbewertung idealerweise schon bei Heirat durchführen lassen
  • günstiges Kurzgutachten für außergerichtliche Scheidung

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