Mit einem Kurzgutachten von grimmobilien wird der aktuelle Marktwert, bzw. der aktuelle Verkehrswert ermittelt!
Die Wertermittlung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, kann mit einem Kurzgutachten ein realistischer Preis für das Grundstück oder die Immobilie ermittelt werden Es werden für den Käufer ausführliche Informationen über das Objekt zur Verfügung gestellt. Ein marktkonformes Gutachten für Immobilien ist nur von einem Dipl. Sachverständigen gewährleistet und gibt potenziellen Käufern ein sichereres Gefühl beim Hauskauf. Gegenüber dem Verkehrswertgutachten, werden hier nur besondere Elemente der Bewertung unterzogen.
Mit einem Kurzgutachten von grimmobilien wird der aktuelle Marktwert, bzw. der aktuelle Verkehrswert ermittelt!
Die Wertermittlung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, kann mit einem Kurzgutachten ein realistischer Preis für das Grundstück oder die Immobilie ermittelt werden Es werden für den Käufer ausführliche Informationen über das Objekt zur Verfügung gestellt. Ein marktkonformes Gutachten für Immobilien ist nur von einem Dipl. Sachverständigen gewährleistet und gibt potenziellen Käufern ein sichereres Gefühl beim Hauskauf. Gegenüber dem Verkehrswertgutachten, werden hier nur besondere Elemente der Bewertung unterzogen.
Wenn Sie wissen möchten, welchen Wert Ihre Immobilie besitzt, welchen Marktwert Sie derzeit erzielen können oder von einem Immobiliensachverständigen ein schriftliches Gutachten benötigen, z.B. als Grundlage für Verkaufsargumentationen, dann ist diese die interessante Variante für Sie. Beachten Sie, dass dieses Kurzgutachten keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten besitzt. Das Kurzgutachten wird auf ähnlicher Basis wie das "Verkehrswertgutachten" erstellt, wobei der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung allerdings nur 10 bis 15 Seiten umfasst und daher natürlich nicht alle Aspekte aufgeführt werden können. Die hierfür notwendigen behördlichen Dokumente müssen Sie beschaffen.
Als anerkannter Sachversständiger erstelle ich Ihnen ein Kurzgutachten für die Wertermittlung von Immobilien, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser für den Bereich Augsburg und Aichach. Sie beauftragen grimmobilien, den Wert Ihrer Immobilie im Rahmen eines Kurzgutachtens festzustellen zu einem Pauschalhonorar. Sie erhalten von mir eine Liste mit den Dokumenten, die Sie von den Behörden beschafft werden müssen. Darin enthalten sind auch die Adressen, wo Sie diese beziehen können und wie hoch die ca. Kosten der Ämter für die Ausstellung der Dokumente sind.
Eine Sichtung der Bausubstanz ist Grundvoraussetzung für das Kurzgutachten. Hierunter fallen u.a.:
- Wohnbereich und Kellerüberprüfung auf Schimmelbildung und Feuchtigkeit
- Überprüfung von Fenster, Türen, Isolation von Hauswand, Dämmung Geschoßdecken usw.
- Überprüfen von Undichtigkeiten / Feuchtigkeit
- Sichtung der Außenfassade, Balkone, Terrasse, Brüstungen auf Schäden
- Sichtung des Daches inkl. Regenrinne, Eindeckung, Gebälk, innerer Zustand des Dachstuhls
- Versorgungsleitungen / Hausanschlüsse, Installationen
- Haustechnik wie Elektroinstallation Heizung Gasinstallation
- Garage und Überdachungen
- Gesamtzustand
- Wartungs-/Sanierungsstaus
Ermittlung des Verkehrswert
Der Verkehrswert ist wie folgt definiert: „Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Grundsätzlich im Kurzgutachten enthalten.
Mit dem Sachwertverfahren werden solche bebaute Grundstücke vorrangig bewertet, die üblicherweise nicht zur Erzielung von Renditen, sondern zur renditeunabhängigen Eigennutzung durch Kauf oder Errichtung verwendet werden. Das bedeutet, dass die Ersatzbeschaffungskosten des Wertermittlungsobjektes nach den Gepflogenheiten des gewöhnlichen Geschäftsverkehres preisbestimmend sind. Dies trifft für das zu bewertende Objekt zu. Der Sachwert setzt sich gemäß §§ 21 - 25 WertV zusammen aus dem Bodenwert, dem Wert der baulichen Anlagen und dem Wert der sonstigen Anlagen.
Im Gutachten wird die Preisbildung für Grund und Boden orientiert sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr vorrangig an den allen Marktteilnehmern bekannt gewordenen Informationen für unbebaute Grundstücke. Für das Kurzgutachten ist deshalb der Bodenwert auch in den Verfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke getrennt vom Wert der Gebäude und Außenanlagen, in der Regel auf der Grundlage von Vergleichskaufpreisen im Vergleichsverfahren zu ermitteln, wie er sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.
Neben oder an Stelle von Vergleichspreisen können auch geeignete Bodenrichtwerte zur Bodenwertermittlung herangezogen werden. Bodenrichtwerte sind geeignet, wenn sie entsprechend den örtlichen Verhältnissen, der Lage und des Entwicklungszustandes gegliedert und nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Erschließungssituation sowie des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustandes und der jeweils vorherrschenden Grundstücksgestalt hinreichend bestimmt und mit der notwendigen Sorgfalt aus Kaufpreisen für vergleichbare unbebaute Grundstücke abgeleitet sind. Das Gutachten beinhaltet Bodenrichtwerte, diese werden als zonale oder als punktuelle Bodenwerte mitgeteilt. Der zonale Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die zu einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Im Kurzgutachten sind punktuelle Bodenrichtwerte und gelten für eine in der Karte in der Regel grundstücksgenau bezeichneten Lage mit den zum Bodenrichtwert beschriebenen fiktiven Grundstückseigenschaften. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks vom Vergleichsgrundstück bzw. von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen, wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgehalt, sowie Abweichungen des Wertermittlungsstichtages vom Kaufzeitpunkt der Vergleichsgrundstücke bzw. vom Stichtag, zu dem der Bodenrichtwert abgeleitet wurde, bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Bodenwertes von dem Vergleichskaufpreis bzw. dem Bodenrichtwert. Diese Informationen finden sich im Gutachten wieder.