Denkmalschutz für Immobilien

Unter Denkmalschutz stehende Immobilien ist eine Investition mit Steuervorteilen. Kontaktieren Sie uns und Sie erfahren ob Ihre Immobilie unter Denkmalschutz steht oder gestellt werden kann. Denkmalgeschützte Immobilien sind eine sinvolle Investition mit Steuervorteilen. Ein Anliegen und ein Hobby von dem Immobilienmakler Gregor Grimm ist der Schutz von unter Denkmalschutz stehenden Immobilien. Der Dipl. Immobilien Sachverständige, Geschäftsführer von grimmobilien und Immobilienmakler in Aichach und Augsburg, hilft Ihnen bei der Bewertung Ihrer Immobilie.

Der Profi Gregor Grimm, lebt und arbeitet seit 2004 als Immobilienmakler in Aichach „Beck-Villa“. Das 1914 von einer Müller-Familie als Stammsitz errichtete Gebäude steht seit mehreren Jahrzenten unter Denkmalschutz. Beim Kauf dieser Immobilie war die vordergründige Aufgabe dieses Kultur- und Naturdnkmal dauerhaft zu erhalten, nicht zu verfälschen, zu beschädigen, zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Derartige Immobilien sind Kulturgüter und Naturerbe die es gilt dauerhaft zu sichern, um  über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren sowie ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten.

Wenn Sie sich dafür interessieren, ob auch Ihre Immobilie unter Denkmalschutz steht oder ob gestellt werden kann, nemen Sie mit Gregor Grimm Kontakt auf, der alle weiteren Fragen zu Ihrem Anliegne betreffend Ihrer Immobilie mit Ihnen abklärt.

 Als Liebhaber von Spezial-Immobilien und als Eigentümer einer solchen, hört der Dipl. Sachverständige und Immobilienwirt immer wieder Fragen wie

  • Denkmalschutz – Fluch oder Ehre?“
  • Gesamtschutz oder Teilschutz?
  • Welche Richtlinien sind beim Umbau zu beachten?
  • Welche staatliche Fördermittel gibt es?
  • Wer wird wie, und mit wie viel gefördert?
  • Welche Sonderabschreibungen sind möglich?
  • Wie gehe ich mit Behördenauflagen um?

Mit grimmobilien finden Sie einen Ansprechpartner, der die Sachlage rund um Denkmalschutz aus theoretischer, ebenso wie aus praktischer Sicht des direkt Betroffenen zu beurteilen weiß. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind offiziell verzeichnet.

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Denkmalschutz

Können Fliegen fliegen?

Beck-Villa 1914

Die Aufgabe des Denkmalschutzes besteht darin, Kultur- und Natur-Denkmale sowie Kulturgüter und Naturerbe nachhaltig zu pflegen, um ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu sichern.

Gregor Grimm lebt und arbeitet seit 2004 in der Aichacher 'Beck-Villa'. Das 1914 von einer Müller-Familie als Stammsitz errichtete Gebäude steht seit mehreren Jahrzenten unter Denkmalschutz. Als Liebhaber und Eigentümer einer Denkmalschutz-Immobilie sowie als Absolvent des Studiengangs für Denkmalschutz (Kooperation der Deutschen Stiftung Denkmalschutz an der TU Dresden mit der Denkmalakademie), beantwortet der Dipl. Sachverständige und Immobilienwirt Gregor Grimm immer wieder Fragen wie...

  • „Denkmalschutz – Fluch oder Ehre?“
  • „Gesamtschutz oder Teilschutz?“
  • „Welche Richtlinien sind beim Umbau zu beachten?“
  • „Welche staatliche Fördermittel gibt es?“
  • „Wer wird wie und mit wie viel gefördert?“
  • „Welche Sonderabschreibungen sind möglich?“
  • „Wie gehe ich mit Behördenauflagen um?

Mit grimmobilien finden Denkmalschutz-Interessenten einen Ansprechpartner, der die Sachlage vom fachlichen Standpunkt ebenso zu beurteilen weiß, wie aus praktischer Sicht des persönlich Betroffenen.

 
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Denkmalgeschütze Immobilien als Steuervorteil

Steuervorteile können beim Kauf und der daruf folgenden Restaurierung eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses lukriert werden, wenn man weiß worauf es beim Einreichen ankommt. Alte Immobilien müssen oft aufwändig saniert werden, um sie wieder im alten Licht erstrahlen zu lassen. Der Bundesfinanzhof eröffnete jetzt neue Anreize für die Sanierung von Denkmalgeschützen Immobilien. Danach dürfen Investoren sowohl die erhöhte Abschreibung für Baudenkmäler als auch die degressive Abschreibung für Neubauten zeitgleich nutzen. Um das Gebäude degressiv abzuschreiben, muss es sich baurechtlich um einen Neubau handeln. Nur wenn Wände versetzt werden, neue Räume geschaffen werden und die technische Infrastruktur komplett erneuert wird, akzeptiert das Finanzamt den Umbau eins unter Denkmalschutz stehenden Haus als Neubau.

Eine zusätzliche Voraussetzung ist, dass der <dfn title="Der Denkmalschutz dient dem Schutz alter Bauwerke und Denkmälern aus unserer Kultur. Der Gedanke des Denkmalschutzes ist es, dafür zu sorgen, dass historische Bauten nicht verfälscht, beeinträchtigt oder zerstört werden."> Denkmalschutz</dfn> nicht das gesamt Gebäude umfasst. Wenn die historische Fassade erhalten bleibt und innen umfassend modernisiert wird, kann der Immobilien-Käufer acht Jahre lang 9 Prozent der Anschaffungskosten für den denkmalgeschützten Gebäudeteil (Fassade) abschreiben. Im neunten und zehnten Jahr können weitere 7 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden. Weiters kann der Käufer für den neu geschaffenen Teil über zehn Jahre jeweils 4 Prozent abschreiben und die nächsten acht Jahre jeweils 2,5 Prozent. Des weiteren kann bis zum 50. Jahr jährlich 1,25 Prozent der Investitionssumme abgeschrieben werden.

Wenn Sie Steuervoreteile bei der Renovierung von Denkmalgeschützten Immobilien nutzen wollen, dann kontaktieren Sie Gregor Grimm. grimmobilien Franz-Beck-Str. 21 - 86551 Aichach - Tel: 08251 888 282 Ihr Ansprechpartner rund um den Denkmalschutz. Sehen Sie auch Immobilienmakler für Aichach und Immobilienmakler Augsburg.

In Immobilien die unter Denkmalschutz stehen zu investieren, zahlt sich aus, zumal mit Steuervorteilen zu rechnen ist. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie ob Ihre Immobilie unter Denkmalschutz steht oder gestellt werden kann.